Die gleichzeitige Erhöhung des Versicherungsbeitrages und der Leistungen innerhalb eines Vertrags auf Krankenversicherung nennt man Anpassungsversicherung. Die Aufstockung des Vertrages beziehungsweise die Angleichung an andere Konditionen wird in diesem Fall behandelt wie ein neuer Vertragsabschluss. Neue Krankheiten, die während der Versicherungszeit aufgetreten sind, werden bei Abschluss einer Anpassungsversicherung mitversichert. Einer Gesundheitsprüfung bedarf es in diesem Fall nicht. Das Recht auf Anpassungsversicherung wird dem Versicherten mitgeteilt und er kann davon Gebrauch machen oder nicht. Verzichtet er mehrmals auf eine Anpassung, verfällt das Recht darauf. Es gibt Gesellschaften, die nach dem Verzicht auf eine Anpassungsversicherung eine Gesundheitsprüfung verlangen. Bei einigen Gesellschaften erlischt das Recht auf Anpassungsversicherung, wenn der Versicherte einmal oder zweimal darauf verzichtet hat.
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