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Annahmepflicht

Seitens der privaten Krankenversicherung existiert keine Annahmepflicht für Versicherte. Die private Krankenversicherung kommt nur für einen eingeschränkten Personenkreis in Frage. Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist darf sich privat versichern, ebenso Angestellte, die in ihrem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze erreicht haben und sich von der Versicherungspflicht befreien lassen können, Beamte und Beamtenanwärter. Grundsätzlich darf die private Krankenversicherung den Antrag prüfen und ist nicht verpflichtet, den Antragsteller aufzunehmen. Lediglich für Personen, die ehemals in der privaten Krankenversicherung versichert waren und wieder in diese zurückkehren möchten, besteht eine Annahmepflicht seitens der Versicherung. Diese beschränkt sich jedoch auf den Basistarif. Bestehen Vorerkrankungen oder chronische Erkrankungen, hat die private Krankenversicherung das Recht, einen Risikozuschlag auf den Beitrag zu erheben.

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