Wenn ein Versicherungswilliger Antrag auf private Krankenversicherung stellt, so handelt es sich hiermit um eine einseitige Willenserklärung. Der Vertrag kommt erst mit der Annahmeerklärung durch die Versicherungsgesellschaft zustande. Wer von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln möchte, sollte zunächst die Annahmeerklärung der Krankenkasse abwarten, bevor er seine bisherige Krankenversicherung kündigt. Wer zu dem Personenkreis zählt, der für eine private Krankenversicherung in Frage kommt, wird selten Schwierigkeiten haben, aufgenommen zu werden. Trotzdem sollte man die Annahmeerklärung der Versicherungsgesellschaft abwarten, damit man einen nahtlosen Übergang von der einen Versicherung zur nächsten einleiten kann. Schon ein einziger Tag ohne Versicherungsschutz kann ein großes Risiko bedeuten.
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