Eine Anamnese ist die schriftliche Erfassung sämtlicher Begleitumstände, die zu einer Erkrankung geführt hat, zu einem Notfall oder zu einem Krankenhausaufenthalt. Eine Anamnese wird immer vom behandelnden Arzt erstellt und immer in Hinsicht auf die vorliegenden Symptome, die der Patient schildert. Wer als Patient einen Arzt erstmalig aufsucht, wird ebenfalls Fragen beantworten müssen, die zur Aufnahme einer allgemeinen Anamnese erforderlich sind. In der Anamnese wird nach Vorerkrankungen gefragt, nach erblichen Belastungen innerhalb der Familie, aber auch nach den Lebensumständen und den Arbeitsbedingungen. In einigen Fällen wird in die Anamnese auch das soziale Umfeld mit einbezogen. In einem Notfall wird eine schnelle Anamnese durch die behandelnden Sanitäter oder den Notarzt erstellt und bei Einlieferung des Patienten ins Krankenhaus dem dort behandelnden Arzt ausgehändigt. In einem Notfall beinhaltet die Anamnese die Uhrzeit des Notrufs, eine Schilderung des Zustandes, in welchem der Patient aufgefunden wurde, Aussagen von Helfern zum Zustand und zum Hergang der akuten Erkrankung oder des Unfalls, Vitalwerte und eine Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen. Eine Anamnese bei einem Gynäkologen für eine Schwangere hingegen bezieht sich eher auf vorherige Schwangerschaften und eventuelle Komplikationen in vorherigen Schwangerschaften, auf erbliche Belastungen, auf die Lebensumstände der Schwangeren und auf deren Arbeitsbedingungen und den Allgemeinzustand von der Mutter und dem ungeborenen Kind.
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