Jede Form von ärztlicher Behandlung, nach welcher der Patient wieder nach Hause gehen kann, bezeichnet man als ambulante Behandlung. Eine ambulante Behandlung kann in jeder Arztpraxis stattfinden, auch beim Zahnarzt, aber auch im Krankenhaus. Sofern danach keine stationäre Aufnahme erfolgt und der Patient nach Hause gehen kann, handelt es sich um eine ambulante Behandlung. Die ambulante Behandlung ist grundsätzlich vorzuziehen, sofern ein stationärer Aufenthalt nicht notwendig ist, denn sie ist kostengünstiger. Die private Krankenversicherung hat eine Reihe Bonusprogramme für ihre Versicherten vorrätig, die dann in Anspruch genommen werden können, wenn der Patient immer die günstigste Behandlungsmöglichkeit wählt. Auch bei Reha-Maßnahmen ist es möglich, diese ambulant durchzuführen.
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