Die Altersrückstellung ist ein zusätzlicher Betrag zum Krankenversicherungsbeitrag. Die Rückstellung wird zusammen mit dem regulären Versicherungsbeitrag vom Versicherungsnehmer als monatlicher Beitrag geleistet. Es handelt sich hier um eine Art Guthaben, das der Versicherungsnehmer bildet. Wer in jungen Jahren, in welchen das Krankheitsrisiko noch relativ gering ist, bereits eine Altersrückstellung einzahlt, spart hier eine nicht unerhebliche Summe als Rücklage an. Die Rückstellungsbeträge müssen bis zum 60. Lebensjahr geleistet werden. Ab dem Alter von 65 Jahren, wenn das Krankheitsrisiko steigt und somit normalerweise auch die Beiträge steigen müssten, fließt die Altersrückstellung in die Beitragsberechnung mit ein und die Beiträge bleiben auf diesem Weg auch im Alter noch finanzierbar und stabil. Die Altersrückstellung kann in den meisten Fällen problemlos mitgenommen werden, wenn der Versicherungsnehmer im Laufe der Jahre die Versicherungsgesellschaft wechseln möchte. Die genauen Bedingungen sind vertragsabhängig und müssen individuell geprüft werden.
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