Für Versicherungspflichtige sind zunächst einmal die Primärkassen zuständig um die Krankenversicherung zu gewährleisten. Die Ortskrankenkassen zählen zu den Primärkassen. Jedoch gibt es auch diverse Ersatzkassen wie beispielsweise die Techniker Krankenkasse. Diese zählt nicht zu den Primärkassen, jedoch handelt es sich hier auch um eine gesetzliche Krankenkasse, die als alternative Krankenversicherung gewählt werden kann. Eine Ersatzkassen sind an bestimmte Berufe gebunden, das heißt, hier werden nur Versicherte aufgenommen, die in einem entsprechenden Berufsfeld oder eine speziellen Branche tätig sind. Als alternative Krankenversicherung gilt auch die private Krankenversicherung, die jedoch nur für einen eingeschränkten Personenkreis zugänglich ist. Arbeitnehmer, die in ihrem Einkommen in drei aufeinander folgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze erreichen können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und Antrag auf private Krankenversicherung stellen, aber auch Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Beamtenanwärter dürfen die private Krankenversicherung als alternative Krankenversicherung wählen.
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