Als alternative Heilmethoden werden alle Heilmethoden bezeichnet, die außerhalb der anerkannten Schulmedizin liegen. Zu diesen Heilmethoden zählen in der Regel sämtliche Therapien und Behandlungsformen, die vom Heilpraktiker angeboten werden. Die Akupunktur beispielsweise zählt zu den alternativen Heilmethoden, aber auch die Behandlung mit pflanzlichen Medikamenten, Therapien mit Sauerstoff oder anderweitige Maßnahmen. Heilpraktiker verfügen über eine mehrjährige Ausbildung im Bereich alternative Heilmethoden und können bei vielen Krankheitsbildern tatsächlich auf sanfte und schonende Weise helfend und heilend tätig sein. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt jedoch keine Kosten für alternative Heilmethoden. Die private Krankenversicherung ist hier wesentlich kulanter. Im günstigen Basistarif, der dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst ist, werden die Leistungen des Heilpraktikers ebenfalls nicht übernommen. In den höheren Tarifen jedoch ist der Heilpraktiker enthalten und die Kosten hierfür werden abzüglich des jährlichen Selbstbehalts des Versicherungsnehmers erstattet.
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