Allgemeine Versicherungsbedingungen sind unerlässlicher Bestandteil eines jeden Versicherungsvertrages, denn hier wird der Vertragsgegenstand geregelt. Der Vertrag zur Versicherung wird durch die allgemeinen Versicherungsbedingungen als auch durch die Tarifgrundlagen rechtskräftig. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind durch das bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Jedoch existieren daneben noch die besonderen Versicherungsbedingungen. In deren Rahmen lassen sich weitere Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung vereinbaren. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen sind unter der Abkürzung AVB bekannt und müssen dem Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Ist dies nicht der Fall, hat der Versicherungsnehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind der Ordnung halber, auch wenn sie dem Kunden bereits übergeben wurden, auch noch einmal Bestandteil der Versicherungspolice und werden dem Kunden gemeinsam mit dieser übergeben, bzw. übersendet.
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