Alleinstehende Personen, die für ein unterhaltspflichtiges Kind aufkommen, nennt man Alleinerziehende. Sie tragen die Verantwortung für ihr Kind vollständig alleine, für dessen körperliche, geistige und gesundheitliche Entwicklung. Alleinerziehende haben in der Regel das vollständige Sorgerecht für ihre unterhaltspflichtigen Kinder, auch wenn der andere Elternteil sich im Rahmen seiner Möglichkeiten um das Kind im Wechsel mit dem allein erziehenden Elternteil kümmert. Unterhaltspflichtige Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung eingeschlossen. Für eine optimale Absicherung der Gesundheit empfiehlt sich jedoch auch für Alleinerziehende und gerade in deren Fall der Abschluss von privaten Zusatzversicherungen. In der privaten Krankenversicherung können Alleinerziehende ihr unterhaltspflichtiges Kind zu einem günstigen Beitrag mitversichern. Das gewählte Leistungspaket des privat versicherten Kindes darf jedoch nicht höher sein als das des erziehenden Elternteils.
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