Alkohol ist ein Problem in unserer Gesellschaft und viele Unfälle, auch Arbeitsunfälle, geschehen unter dem Einfluss von Alkohol, auch wenn der Genuss von Alkohol grundsätzlich überall während der Arbeitszeiten als auch beim Lenken eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr verboten ist. Aus diesem Grund wurde die Alkoholklausel bei den Krankenversicherungen eingeführt. Die Alkoholklausel schließt die Kostenübernahme von Leistungen aus, die durch einen Unfall, eine Arbeitsunfähigkeit und eine Krankheit fällig werden wenn Alkohol die Ursache war oder ist. Besonders im Bereich Krankenhaustagegeld werden Leistungen gekürzt oder verweigert, wenn die Alkoholklausel Anwendung findet. Damit die Alkoholklausel greifen kann, muss keine Sucht vorliegen, es genügt der einmalige Genuss von Alkohol der zu einer Krankheit oder einem Unfall geführt hat. Bei Alkoholabhängigkeit greift die Suchtklausel.
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