Mit der neuerlichen Gesundheitsreform wurden von den privaten Krankenversicherungen die neuen Basis-Tarife eingeführt. Beim Basis-Tarif handelt es sich um das günstigste Angebot für eine private Krankenversicherung und alle Gesellschaften bieten diesen Tarif inzwischen an. Der Basistarif entspricht in seinem Leistungsumfang dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch ist er wesentlich günstiger. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Beitrag anhand des Einkommens errechnet wird, basiert der Beitrag für die private Krankenversicherung auf dem Eintrittsalter und dem Geschlecht. Unter Umständen kann er um bis zu drei Viertel günstiger sein als der Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse bei gleichen Leistungen. Die Akzeptanz der Basis-Tarife im Personenkreis der Versicherten, die eine private Krankenversicherung abschließen dürfen, ist sehr hoch. Besonders Selbstständige, die sich noch im Aufbau befinden und Kosten einsparen müssen, steigen gerne über den Basistarif in die private Krankenversicherung ein um später, wenn die Selbstständigkeit aufgebaut ist, in einen besseren Tarif mit weitaus mehr Leistungen zu wechseln. Die Akzeptanz der Basis-Tarife findet auch in der Ärzteschaft statt. Privat versichert bedeutet grundsätzlich noch immer eine bevorzugte Behandlung in den Arztpraxen.
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