Eine ärztliche Untersuchung ist in einigen Fällen Bestandteil des Versicherungsvertrags eines Versicherungsnehmers mit einer privaten Krankenversicherung. Es gibt einige Fälle, in welchen die private Krankenversicherung eine ärztliche Untersuchung verlangt, um eventuelle Vorerkrankungen ausschließen zu können. Vor allem soll durch eine ärztliche Untersuchung, die auch Gesundheitsprüfung genannt wird, das Versicherungsrisiko für die Gesellschaft einschätzbarer werden. Liegen Vorerkrankungen vor oder ein durch Allergien oder chronische Krankheiten höheres Versicherungsrisiko ist es durchaus möglich, dass die Gesellschaft einen Risikozuschlag auf den Beitrag veranschlagt. Für die ärztliche Untersuchung wird der Arzt über ein Formular der Gesellschaft von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden. Er führt die geforderten Untersuchungen durch, stellt seine Diagnosen und Prognosen und gibt Auskunft über den bisherigen Gesundheitszustand seines Patienten. Die ärztliche Untersuchung kann beim Hausarzt stattfinden oder bei einem Arzt den der Antragsteller selbst wählt.
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