Gesetzlich versicherte Patienten müssen grundsätzlich bei vielen medizinischen Behandlungen, aber auch für Heil- und Hilfsmittel, Zuzahlungen leisten. Auch für stationäre Aufenthalte müssen Zuzahlungen geleistet werden, bei Rehabilitationsmaßnahmen aber auch ein Eigenanteil zu Arzneimitteln. Die Überforderungsklausel bezieht sich auf diese Zuzahlungen. Der Gesetzgeber hat hier die so genannten Belastungsgrenzen festgelegt. Mit der Überforderungsklausel soll der Versicherte vor finanzieller Überforderung geschützt werden. Die Belastungsgrenzen sollen die Zuzahlungen in einem zumutbaren Rahmen halten. Das Jahreseinkommen und die persönlichen Lebensumstände des Versicherten müssen nachgewiesen werden, um von der Überforderungsklausel Gebrauch machen zu können. Wenn Angehörige im gleichen Haushalt leben muss das Familieneinkommen nachgewiesen werden, da Angehörige auch füreinander unterhaltsverpflichtet sind. Versicherte, die in ihren Zuzahlungen die Belastungsgrenze erreicht haben, können sich von weiteren Zuzahlungen für den Rest des Kalenderjahres befreien lassen. Die Behandlung von Kindern sowie Schwangeren ist grundsätzlich frei von Zuzahlungen, es sei denn es werden spezielle medizinische Produkte oder Behandlungen durchgeführt, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Hierüber muss der Patient jedoch vor der Behandlung informiert werden.
GELD.de Tipp:
Ob private Krankenversicherung oder
gesetzliche Krankenversicherung,
mit
dem GELD.de Krankenversicherungsvergleich
finden Sie den optimalen Krankenver-
sicherungstarif für sich.
HIER geht's zum Vergleich der Krankenversicherungen...
Zum Jahreswechsel hatten viele Anbieter die Beiträge zur privaten Krankenversicherung verteuert. Mit einem PKV-Wechsel konnten aber Privatversicherte einige hundert Euro sparen. Wie ein Umfrage der Verbraucherzeitschrift... [mehr]
Das Bundesjustizministerium will die Rechte für Kunden einer privaten Krankenversicherung (PKV) stärken. So soll es beispielsweise Verbesserungen bei der Kostenübernahme geben. Bundesjustizministerin Sabine... [mehr]
Nichtzahler in der privaten Krankenversicherung verteuern die PKV-Tarife. Nun könnte damit bald Schluss sein, wenn ein Angebot speziell für Beitragssäumige auf den Weg gebracht wird. Durch Versicherte, die Ihre Beiträge... [mehr]
Mit dem 1. Januar 2012 steigt der maximale Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung auf knapp 280 Euro. Wer als Angestellter oder Arbeiter über der Versicherungspflichtgrenze (2011: 49.500 Euro; 2012: 50.850... [mehr]
Angesichts massiver Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung fordert der Bund der Versicherten (BdV) eine bessere Berechnung der Versicherungsbeiträge. Verbraucher klagen über PKV-Beitragssteigerungen von... [mehr]
Service
Suchen Sie vielleicht?
Informationen