Von Adoptivkindern spricht man, wenn Kinder an Kindes statt angenommen werden und die Annahme des Kindes als das eigene Kind per Gesetz durch Adoption rechtlich abgesichert ist. In den meisten Fällen sind Adoptivkinder nicht mit ihren Adoptiveltern verwandt, jedoch können auch Großeltern ihr Enkelkind oder Tanten ihre Nichten und Neffen adoptieren, sofern dies von allen Beteiligten gewünscht ist und dem Kindeswohl entspricht. Innerhalb einer Partnerschaft kann der neue Partner das leibliche Kind der Partnerin adoptieren, sofern der leibliche Vater zustimmt. Adoptivkinder sind in allen Angelegenheit den leiblichen Kindern gleich gestellt. In der privaten Krankenversicherung können Adoptivkinder ohne Risikoprüfung und Wartezeiten nachversichert werden. Bei einem erhöhten Risiko darf der Versicherer jedoch einen Risikozuschlag erheben. Von einem erhöhten Risiko wird ausgegangen, wenn das zu versichernde Kind Vorerkrankungen hatte oder an einer chronischen Krankheit leidet.
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