Der Begriff des Abusus kommt aus dem Lateinischen und stellt den medizinischen Fachausdruck für Missbrauch bzw. den gesundheitsschädlichen Gebrauch von Genussmitteln wie Nikotin und Alkohol, aber auch von Medikamenten und Drogen dar. Abusus bezeichnet allgemein die Einnahme dieser Mittel zur Steigerung des psychophysischen Wohlbefindens. Denkbar zur Einnahme sind daher alle Mittel, die Auswirkungen auf den Bewusstseinszustand und das Wohlbefinden haben können. Klar zu differenzieren ist Abusus grundsätzlich von der Abhängigkeit, die erst durch wiederholten Missbrauch auftritt und durch ihre Intensität weitaus gesundheitsschädlicher ist. Aus wiederholtem Abusus entsteht fast zwangsläufig eine Abhängigkeit. Einmaliger Abusus erfordert keine Behandlung, ist jedoch aus dem Abusus eine Abhängigkeit geworden, wird eine Therapie erforderlich. In der Regel beginnt die Therapie erst einmal mit einer Entgiftung, die in einer Klinik über einen festgelegten Zeitraum absolviert werden muss. Meist handelt es sich hier um 14 Tage. Die Entgiftung dient dazu, die im Körper vorhandenen Rückstände abzubauen und die körperliche Abhängigkeit vom Suchtstoff zu beenden. Damit eine Entgiftung jedoch dauerhaft Erfolg haben kann, ist es in den meisten Fällen erforderlich, im Anschluss an die Entgiftung sofort mit einer Therapie zu beginnen, um auch die seelische Abhängigkeit zu bekämpfen. Bei Suchtstoffen wie Alkohol oder Drogen wird sowohl die Entgiftung als auch die daran anschließende Therapie von der Krankenkasse übernommen. Die Abhängigkeit von Nikotin, die ebenfalls mit einem Abusus beginnt, wird zwar inzwischen auch als Krankheit bezeichnet, ist jedoch als solche noch nicht von den Krankenkassen anerkannt. Wer nikotinabhängig ist, muss sämtliche Maßnahmen zur Entwöhnung selbst finanzieren.
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