Abstinenz bedeutet grundsätzlich in der ursprünglichen Bedeutung, auf etwas zu verzichten, etwas nicht in Anspruch nehmen. In Hinsicht auf die private Krankenversicherung bedeutet Abstinenz, dass ein Versicherter über einen längeren Zeitraum keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen hat. Die meisten Versicherungsunternehmen belohnen die Abstinenz mit Beitragsrückzahlungen in einer festgelegten Höhe oder anderen Bonusprogrammen. Grundsätzlich sind Versicherte durchaus dazu aufgefordert, notwendige Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch zu nehmen wie auch notwendige Arztbesuche nicht unnötig aufzuschieben. Eine längere Abstinenz erfolgt meist bei jüngeren Versicherten, die sich gesund fühlen und keinerlei Beschwerden empfinden. Älteren Patienten wird geraten, keinesfalls ein abstinentes Verhalten bezüglich der Vorsorgeuntersuchungen zu zeigen, denn beginnende Krankheiten können, im Frühstadium diagnostiziert, meist sehr gut behandelt werden und verursachen damit auch weniger Kosten als eine zu spät erkannte Krankheit.
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