Wenn ein Arzt eine Leistung einem Patienten gegenüber erbringt, so spricht man hier von persönlicher Leistung. Privatpatienten erhalten von ihrem Arzt eine Abrechnung über persönliche Leistung und sollten diese genau kontrollieren. Die Leistungen müssen grundsätzlich tatsächlich vom Arzt selbst erbracht worden sein. Häufig ist es in der Vergangenheit vorgekommen, dass Ärzte eine Abrechnung über persönliche Leistung erstellt haben, die Leistung jedoch tatsächlich von einem Stationsarzt, statt vom Chefarzt erbracht wurde. Die Abrechnung muss vollständig nachvollziehbar sein, darf keine Lücken enthalten und eventuelle Fehler in der Abrechnung müssen vom Versicherten sofort reklamiert werden. Stellt die Krankenkasse Fehler fest, ist sie nicht verpflichtet, für die fehlerhafte Rechnung aufzukommen.
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