Wenn für einen Patienten ein Klinikaufenthalt erforderlich wird, entstehen Kosten für die Krankenversicherung. Diese setzen sich zusammen aus den Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung, für die medizinische Behandlung und eventuelle Operationen und bei speziellen Fachabteilungen kommt der entsprechende Abteilungspflegesatz hinzu. Nach dem Krankenhausaufenthalt wird seitens der Klinik eine Abrechnung erstellt, die der Krankenkasse übersendet wird. Gesetzlich Versicherte erhalten keinen Einblick in die Abrechnung durch das Krankenhaus. Privatversicherte hingegen dürfen Einblick nehmen in die Abrechnung. Für in Anspruch genommene Wahlleistungen wie beispielsweise die Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringung in einem Einzelzimmer wird eine gesonderte Abrechnung vom Krankenhaus erstellt. Privatversicherte, die Wahlleistungen dieser Art in ihrem Versicherungsvertrag eingeschlossen haben, diese aber nicht in Anspruch genommen haben, erhalten nach der Abrechnung durch das Krankenhaus einen finanziellen Ausgleich von ihrer Krankenkasse.
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