Der Chefarzt ist der verantwortliche Leiter eines gesamten Klinikums oder aber einer Fachabteilung. Als Angestellter und in dieser Leitungsposition verfügt er nicht über eine Zulassung bei der Krankenkasse. Gesetzlich Versicherte werden von daher niemals vom Chefarzt behandelt, da er diese Leistungen nicht abrechnen kann, sondern grundsätzlich von den Ärzten, die sich im Dienst befinden. Der Chefarzt behandelt jedoch auf Wunsch Privatpatienten. Privatversicherte können diese Wahlleistung in ihren Versicherungsvertrag einschließen lassen. Die Kosten die durch die Behandlung durch den Chefarzt entstehen werden von der privaten Krankenversicherung nur dann übernommen, wenn diese Wahlleistung im Vertrag enthalten ist. Die Abrechnung Chefarzt erfolgt gesondert von der Klinikabrechnung. Privatversicherte können die Abrechnung vom Chefarzt bei ihrer Krankenversicherung einreichen. Wer diese Wahlleistung nicht im Versicherungsvertrag eingeschlossen hat und trotzdem die Behandlung durch den Chefarzt wünscht, muss den Differenzbetrag, der sich aus allgemeiner Krankenhausleistung und der Abrechnung durch den Chefarzt ergibt, selbst tragen.
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