Die Fälligkeit der Beiträge, die Höhe der Beiträge sowie die Vertragsdauer und damit der Zeitraum, in welchem Beiträge vom Versicherungsnehmer geleistet werden müssen, werden im Versicherungsvertrag festgelegt. Bei vielen Verträgen kann der Versicherungsnehmer wählen, ob er eine monatliche Zahlung wünscht, eine vierteljährliche, halbjährliche Zahlung oder eine Einmalzahlung pro Kalenderjahr. Je mehr Beiträge auf einmal gezahlt werden, wie beispielsweise bei der jährlichen Zahlung, umso höherer Rabatt wird auf die Zahlung gewährt. Unter Umständen kann es sich von daher für den Versicherungsnehmer lohnen, die jährliche Zahlungsweise zu wählen. Abgekürzte Beitragszahlung bedeutet, dass bei der periodischen Zahlungsweise die Dauer der Versicherung länger sein kann als die der Beitragszahlungen. Die abgekürzte Beitragszahlung tritt als solche häufig im Bereich der Lebensversicherungen auf, insbesondere bei der Kapitallebensversicherung.
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