Überhaupt nicht, wenn Sie lebenslang über der so genannten BBG (die jedes Jahr steigt) bleiben. Fallen Sie mit Ihrem Jahresbruttogehalt einmal unter die so genannte BBG fallen, werden sie automatisch vom Arbeitgeber sofort wieder pflichtversichert angemeldet und die Private Krankenversicherung muss sofort aufgehoben werden, es sei denn, sie widersprechen und lassen sich von der Versicherungspflicht endgültig befreien. Dann gibt es auf legalem Weg kein Zurück mehr.
Sollten Sie arbeitslos werden, werden sie automatisch versicherungspflichtig. Sie können sich jedoch die Rechte in der privaten Krankenversicherung, durch Zahlung eines Anwartschaftsbeitrages, einfrieren lassen, sofern Sie mindestens 5 Jahre privat versichert waren.
Egal ob sie gesund oder krank sind oder welche Leistungen Sie beziehen, die gesetzlichen Krankenkassen können Ihnen keine Risikozuschläge berechnen.
Gesetzliche Krankenkassen haben keinerlei mehr...
Egal ob sie gesund oder krank sind oder welche Leistungen Sie beziehen, Wartezeiten gibt es bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht.
Ein Beschäftigungs- oder Arbeitgeberwechsel berechtigt nicht mehr zum Wechsel der Krankenkasse. Sie müssen die normalen Kündigungsfristen einhalten.
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