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Wie können Sie wieder zurück in die Gesetzliche...

Überhaupt nicht, wenn Sie lebenslang über der so genannten BBG (die jedes Jahr steigt) bleiben. Fallen Sie mit Ihrem Jahresbruttogehalt einmal unter die so genannte BBG fallen, werden sie automatisch vom Arbeitgeber sofort wieder pflichtversichert angemeldet und die Private Krankenversicherung muss sofort aufgehoben werden, es sei denn, sie widersprechen und lassen sich von der Versicherungspflicht endgültig befreien. Dann gibt es auf legalem Weg kein Zurück mehr.

Sollten Sie arbeitslos werden, werden sie automatisch versicherungspflichtig. Sie können sich jedoch die Rechte in der privaten Krankenversicherung, durch Zahlung eines Anwartschaftsbeitrages, einfrieren lassen, sofern Sie mindestens 5 Jahre privat versichert waren.

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