Jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige ohne Einkommensgrenze kann sich grundsätzlich privat krankenversichern. Für Arbeitnehmer gilt eine festgesetzte Versicherungspflichtgrenze, die die Grenze zwischen Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer bildet. Wer als Arbeitnehmer oder Angestellter über diese Grenze hinaus verdient, kann zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Privatversicherung wählen.
Höhe der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung 2005:
- Jährliche Versicherungspflichtgrenze: 46.800,00 € bzw.
- Monatliche Versicherungspflichtgrenze bei 12 Gehältern 3.900,00 €, bei 13 Gehältern 3.600,00 €, bei 13,5 Gehältern 3.466,67 €.
Davon abweichend existiert allerdings für das Jahr 2005 eine besondere Versicherungspflichtgrenze für Angestellte und Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 Versicherungsschutz über eine private Krankenversicherung hatten. Die Höhe der Versicherungspflichtgrenze beträgt hier 42.300 € Brutto-Einkommen.
Selbständige und Freiberufler - ohne Einkommensgrenze (grundsätzlich freiwillig versichert)
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