Gesetzliche Krankenversicherung
Eine Behandlung ist nur durch Vertragsärzte und Vertragszahnärzte möglich. Sie erhalten die Leistungen und Dienste Ihrer Krankenkasse als Sachleistung, daher müssen Sie jeweils zum Quartalsbeginn Ihrem Arzt bzw. Zahnarzt die Versichertenkarte vorlegen sowie einmal im Quartal eine Praxisgebühr in Höhe von 10 € entrichten.
Freie Wahl des Arztes oder Zahnarztes, der Sie ambulant behandeln soll sowie der Chefarzt im Krankenhaus steht Ihnen zur Verfügung. Sie können jederzeit einen Facharzt ohne Überweisung aufsuchen und müssen auch keine Praxisgebühr bezahlen. Ihr Arzt / Zahnarzt stellt Ihnen nach der Behandlung eine Rechnung aus, die an den Sätzen der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte bemessen ist. Im Allgemeinen ist es dann üblich diese Rechnung zunächst selbst zu bezahlen und dann einen Antrag (mit den Originalbelegen) an die Versicherung zur Geldrückerstattung weiterzureichen. In der Regel dauert es ca. zwei Wochen (abhängig von der jeweiligen Privaten Krankenversicherungsgesellschaft, bei der Sie versichert sind) bis der Geldbetrag auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird.
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