Gesetzliche Krankenversicherung
Beim Zahnersatz erstattet Ihnen die Krankenkasse nur einen Teil der Kosten der zahnärztlichen Behandlung und des Materials (45 % der Gesamtkosten, ergänzt um einen Bonus von 10 bis 15 % bei vorher regelmäßiger Zahnpflege). Der Umfang des Zahnersatzes ist eng begrenzt (einfache Ausführung). Aufwendigere Zahnersatzleistungen (z. B. große Brücken ab 4 Zähnen pro Kieferseite) werden nicht erstattet.
Die Leistungen für Zahnersatz erfolgen je nach abgeschlossenem Tarif in Prozenten (z. B. 80 oder 50 %) des Rechnungsbetrages und / oder begrenzt auf Höchstbeträge, gestaffelt nach Versicherungsjahren. Zum Umfang des Zahnersatzes sind auch genaue Regelungen in den Tarifen enthalten. Grundsätzlich sind auch aufwendige Zahnersatzleistungen im Leistungsspektrum enthalten (z.B. große Brücken, implantologische Versorgung).
Egal ob sie gesund oder krank sind oder welche Leistungen Sie beziehen, die gesetzlichen Krankenkassen können Ihnen keine Risikozuschläge berechnen.
Gesetzliche Krankenkassen haben keinerlei mehr...
Egal ob sie gesund oder krank sind oder welche Leistungen Sie beziehen, Wartezeiten gibt es bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht.
Ein Beschäftigungs- oder Arbeitgeberwechsel berechtigt nicht mehr zum Wechsel der Krankenkasse. Sie müssen die normalen Kündigungsfristen einhalten.
Überhaupt nicht, wenn Sie lebenslang mehr...
Wenn Sie freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen mehr...
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