Gesetzliche Krankenversicherung
Seit 1993 gehört die kieferorthopädische Behandlung von Versicherten, die zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht mehr zur vertragszahnärztlichen Behandlung. Die Kosten die Erwachsenen bei der kieferorthopädische Behandlung entstehen, werden nur noch von den Kassen erstattet, wenn der Kiefer schwere Anomalien aufweist, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahme erfordern. Die Krankenkasse erstattet bei der kieferorthopädischen Behandlung 80 % der Kosten (bei gleicher Behandlung von zwei und mehr Kindern 90 Prozent), den Restbetrag erst nach Abschluss der Behandlung.
Sie erhalten von Ihrer privaten Krankenversicherung je nach Tarif Leistungen bei kieferorthopädischer Behandlung in Prozenten (z. B. 75 oder 80 %) vom Rechnungsbetrag und / oder begrenzt auf Festbeträge, gestaffelt nach Versicherungsjahren.
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