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Welche Unterschiede gibt es bei der Früherkennung?

Gesetzliche Krankenversicherung

Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr haben Kinder Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen. Sie haben ab dem 35. Lebensjahr jedes zweite Jahr Anspruch auf eine ärztliche gesundheitliche Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere Herz, Kreislauf und Zuckerkrankheit sowie Nierenerkrankungen. Frauen haben vom Beginn des 20., Männer vom Beginn des 45. Lebensjahres an jährlich einen Anspruch auf eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung.

Private Krankenversicherung Sie können sich, im Rahmen der Früherkennung von Krankheiten, einer Vorsorgeuntersuchung unterziehen, wie sie von den gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt wird. Das gilt auch für Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. Viele Tarife sehen darüber hinaus gezielte Vorsorgeuntersuchungen vor, und zwar ohne konkrete Diagnosen und Altersbeschränkungen.

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