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Welche Unterschiede gibt es bei den Verdienstausfall?

Gesetzliche Krankenversicherung

Nach dem Ende der Lohn- oder Gehaltsfortzahlung zahlt Ihnen die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld. Das Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt - es darf 90 % des entsprechenden Nettoentgelts aber nicht übersteigen. Das Krankengeld wird für Kalendertage berechnet - wegen derselben Krankheit wird es für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Außerdem haben Versicherte Anspruch auf Krankengeld, wenn sie wegen der Betreuung eines kranken Kindes der Arbeit fern bleiben und keine andere zu Hause lebende Person sich um das Kind kümmern kann. Das Krankengeld wird bei Rentenversicherungspflicht um einen Versichertenanteil am Rentenversicherungsbeitrag von 9,7 % und bei Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit um weitere 3,25 % gekürzt.

Private Krankenversicherung Den Einkommensausfall bei Krankheit können Sie durch eine private Krankentagegeldversicherung absichern. Den Leistungsbeginn können Sie nach dem Ende der Lohn oder Gehaltsfortzahlung vereinbaren oder als Selbständiger nach einigen Karenztagen, z. B. ab dem 4. oder 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Sie selbst bestimmen die Höhe des Tagegeldes. Sie können das volle Nettogehalt bis zu einer unbegrenzten Leistungsdauer absichern. Wird Ihre Versicherungspflicht in der Rentenversicherung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit unterbrochen, können Sie auf Antrag Beiträge aus Ihrem vereinbarten Tagegeld an die Rentenversicherung zahlen. Sie brauchen bei der Festlegung der Höhe des Tagegeldes keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu berücksichtigen. Die Beiträge an die Bundesanstalt für Arbeit werden von den privaten Krankenversicherungen überwiesen, ohne dass Sie als Versicherter etwas unternehmen müssen.

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