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Welche Unterschiede gibt es bei den Kuren?

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Bewilligung einer ambulanten oder stationären Vorsorgekur ist möglich. Bei ambulanten Kuren (dauern in der Regel bis zu drei Wochen) übernimmt die Kasse einen Zuschuss von bis zu 7,50 € täglich für Unterbringung und Verpflegung. Reicht die ambulante Kur nicht aus, kann die Kasse die Vorsorgemaßnahme in einer stationären Einrichtung erbringen. Hier trägt die Kasse die Kosten für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bis auf eine tägliche Zuzahlung von 12,50 € bzw. 10,00 € (neue Bundesländer). Im Allgemeinen können die Kassen die Kuren nur alle vier Jahre gewähren. Die Notwendigkeit einer Kur wird grundsätzlich durch den Medizinischen Dienst der Kassen geprüft.

Private Krankenversicherung Die private Krankenversicherung bietet Ihnen Kurkostentarife an. Sie setzen meist eine Krankheitskosten- oder Krankenhauszusatzversicherung beim gleichen Versicherer voraus. Die Tarife sind entweder auf den Ersatz der nachgewiesenen medizinischen Kosten oder auf die Zahlung eines pauschalen Tagegeldes ausgerichtet. Die Entscheidung, ob eine Kur angetreten wird oder nicht, liegt bei Ihnen und Ihrem Arzt.

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