Gesetzliche Krankenversicherung
Ein Versicherungsschutz besteht nur in den Ländern der Europäischen Union und in Ländern, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Unter Umständen müssen Sie aber trotzdem mit Zuzahlungen, z. B. bei Arzneimitteln oder Arzthonoraren, rechnen. Die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransports werden nicht übernommen. Rechnungen von Ärzten und Krankenhäusern aus Staaten, mit denen keine Abmachungen getroffen wurden, werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Daher ist der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung unbedingt notwendig.
Private Krankenversicherung
Ihre private Vollversicherung gilt für das ganze Jahr in ganz Europa, einschließlich der osteuropäischen Staaten, bis zu einem Monat auch außerhalb Europas (bei manchen Versicherern auch länger). Eine Verlängerung Ihres Versicherungsschutzes ist gegen einen Beitragszuschlag möglich.
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