Wenn Sie freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie sich jederzeit für eine private Krankenversicherung entscheiden. Dazu gehören Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (im Jahr 2004: monatlich 3.862,50 € bzw. jährlich 46.350 € brutto) sowie Selbständige und Beamte unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.
Dagegen sind Angestellte und Arbeiter, deren Arbeitsentgelt unter der Versicherungsgrenze liegt, Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können ihren persönlichen Krankenversicherungsschutz aber durch eine private Zusatzversicherung verbessern.
Wer als privatversicherter Angestellter oder Arbeiter durch das jährliche Ansteigen der Versicherungspflichtgrenze versicherungspflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten durch die gesetzliche Kasse von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Beamte erhalten von ihrem Arbeitgeber eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der meisten Länder deckt die Beihilfe für den Berechtigten selbst 50 % (bzw. 70 % im Ruhestand) der Aufwendungen, für den Ehegatten 70 % und für Kinder 80 %.
Die private Krankenversicherung bietet auf die Beihilfe abgestimmte Quotentarife zu günstigen Beiträgen und ist damit der systemgerechte Versicherungsträger. Wer im Erwerbsleben privat versichert war, bleibt es auch als Rentner. Seit dem 1.1.1994 ist nur derjenige Rentner in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, der während 90 % der zweiten Hälfte seines Berufslebens gesetzlich pflichtversichert war. Freiwillige Mitglieder (im Ruhestand) der gesetzlichen Kassen können ebenfalls dort freiwillig versichert bleiben. Studenten und Ärzte im Praktikum können sich von der Versicherungspflicht in den gesetzlichen Kassen befreien lassen. Studenten können zusammen mit ihren Eltern versichert sein, einen eigenen Versicherungsvertrag haben oder noch abschließen. Auch Sondertarife können gewählt werden.
Wer in eine Private Krankenversicherung eintreten möchte, hat die freie Wahl des versicherten Leistungsumfangs. Jede Form der Absicherung, vom Grundschutz bis zum Spitzenschutz, ist möglich.
Wer gesetzlich versichert ist, kann seinen Schutz durch private Zusatzversicherungen aufbessern. So kann auch der gesetzlich Versicherte im Krankenhaus den Status eines Privatpatienten erreichen.
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