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Krankenversicherung Beamte

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Staatliche Beihilfe und private Absicherung

Eine Krankenversicherung für Beamte ist anders aufgebaut als eine gesetzliche Krankenversicherung. Jeder Beamte und seine unbeschäftigten Familienangehörigen fallen unter die für Beamte geltende Beihilfeberechtigung. Ein jeweiliger Dienstherr übernimmt einen bestimmten Kostenanteil, der bei einer medizinischen Versorgung anfällt. Ein Beamter kann über einen Anspruch von 50 Prozent Beihilfe verfügen, der Ehepartner erhält 20 Prozent mehr und die Kinder genießen ein Anspruchsrecht von 80 Prozent. Die offenen Kosten einer medizinischen Versorgung müssen durch eine private Krankenversicherung für Beamte abgesichert werden, deren Umfang von den Beihilfetarifen des Bundes und der Länder abhängig ist.

Die Krankenversicherung für Beamte ist sinnvolle Ergänzung der Beihilfe

Die Krankenversicherung für Beamte bedarf je nach Dienstherr in Bund und Land eine individuelle Gestaltung nach geltender Beihilfeverordnung. Diese Beihilfeverordnung umfasst für Beamte unterschiedliche Leistungen. Die Unterschiede der Regelungen in den einzelnen staatlichen Bereichen haben zu einer Reihe von Spezialtarifen in der Krankenversicherung geführt. In der Versicherung für Beamte können beispielsweise medizinische Leistungen versichert werden, für die es vom staatlichen Arbeitgeber meistens keine extra Beihilfe gibt. Für besondere Wünsche zur Absicherung von Ehepartner und Kinder trifft das ebenfalls zu. Eine frühe Entscheidung für Leistungen in der privaten Krankenversicherung sichert auch hier die Vorteile geringerer Prämien.

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