Ärzte müssen ernsthaft um ihr Honorar fürchten, wenn Krankenkassen zahlungsunfähig werden. Dies ist eine Folge des Koalitionsplans, auf Krankenkassen das Insolvenzrecht anzuwenden. Der Grund: Die Einnahmen der Kassen aus dem Fonds und aus der Gesundheitsprämie sind gesetzlich strikt limitiert. Zugleich haben die Krankenkassen - je nach Kassenart unterschiedlich - Pensionsverpflichtungen, die bislang nicht offen ausgewiesen sind und für die keine Rückstellungen existieren. Allein in der AOK sind dies sechs bis acht Milliarden Euro, und zwar zusätzlich zu den Altschulden von 2,7 Milliarden Euro. Gerät eine AOK in Zahlungsschwierigkeiten, müssten die anderen AOKen einspringen, so dass auch diese Gefahr laufen, insolvent zu werden. In einem solchen Fall käme es zum Honorarausfall bei Ärzten, Krankenhäuser bekämen ihre Rechnungen nicht mehr bezahlt. Ärzte wären gezwungen, Patienten einer illiquiden Versicherung nur noch gegen Vorkasse zu behandeln.
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