Eine überlegenswerte Alternative bei den vielen Einschränkungen in den gesetzlichen Krankenkassen sowie beim Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze / Pflichtversicherungsgrenze.
Die Pflichtversicherungsgrenze 2005:
2004 Jahreseinkommen 46.350.- Euro (montl. 3.862,50 Euro)
2005 Jahreseinkommen 46.800.- Euro (montl. 3.900,00 Euro).
Alle Arbeitnehmer, welche schon seit 2002 oder früher privat versichert sind, gilt eine differenzierte, geringere Pflichtversicherungsgrenze (42.300 Euro).
Die Beitragsbemessungsgrenze für 2005 - bis zu der der Beitrag bezahlt wird - liegt bei jährl. 42.300.- Euro (montl. 3.525 Euro).
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