Die Gesundheitsreform wurde am 02.02.2007 verabschiedet und trat am 01. April 07 in Kraft. Alle Angestellten, die noch nicht länger als 3 Jahre über der Pflichtversicherungsgrenze liegen und ihre GKV nicht bis zum 02.02.07 gekündigt haben, fallen nun unter die 3 Jahres Regelung für den Wechsel in die PKV. Für alle Kassenpatienten wurden höhere Beiträge zum 01.01.2007 um mindestens 0,5 % Punkte beschlossen.
Auch die gesetzlichen Kassen können nun Wahlleistungen anbieten. Jedoch ist ein Wechsel aus dieser Kasse bei Inanspruchnahme erst nach 3 Jahren wieder möglich.
| Ambulante Heilbehandlung | |
| Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung |
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| Zahnarztbehandlung und Zahnersatz | |
| Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung |
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| Stationäre Heilbehandlung | |
| Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung |
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| Krankentagegeld | |
| Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung |
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