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Die Leistungsunterschiede der GKV und der PKV auf einen Blick

Die Gesundheitsreform wurde am 02.02.2007 verabschiedet und trat am 01. April 07 in Kraft. Alle Angestellten, die noch nicht länger als 3 Jahre über der Pflichtversicherungsgrenze liegen und ihre GKV nicht bis zum 02.02.07 gekündigt haben, fallen nun unter die 3 Jahres Regelung für den Wechsel in die PKV. Für alle Kassenpatienten wurden höhere Beiträge zum 01.01.2007 um mindestens 0,5 % Punkte beschlossen.

Auch die gesetzlichen Kassen können nun Wahlleistungen anbieten. Jedoch ist ein Wechsel aus dieser Kasse bei Inanspruchnahme erst nach 3 Jahren wieder möglich.

Ambulante Heilbehandlung
Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung
  • nur Kassenärzte
  • Praxisgebühr 10,- €/Quartal
  • 90% Heilmittel (Massage, Krankengym.), Selbstbeteiligung 10,- € pro Verordnung
  • 90% Hilfsmittel (Bandagen, Einlagen, usw.) Medikamenten-Selbstbeteiligung 10% des
  • Abgabepreises, mind. 5,- €, max 10,- €
  • Brille: keine Zuschüsse
  • Zuzahlungen steigen, wenn die Kasse die Beiträge erhöht
  • Ausgabenbegrenzung durch Praxisbudget
  • 100% Arztkosten bei freier Arztwahl
  • keine Praxisgebühr
  • 100% Heilpraktiker
  • 100% Medikamente, keine Rezeptgebühr
  • 100% Kontaktlinsen
  • 100% Brillengläser, Gestell: 100,- €
  • keine Kürzung ohne Zustimmung möglich
  • keine Ausgabenbegrenzung
Zahnarztbehandlung und Zahnersatz
Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung
  • 100% Zahnbehandlung, Praxisgebühr 10,- €/Quartal (Ausnahme: Überweisung)
  • befundbezogener Festzuschuß (nicht für Implantate)
  • ab 4 Brückengliedern keine Erstattung
  • seit 1.7.05 Sonderbeitrag für Zahnersatz 0,4%
  • 100% Zahnbehandlung
  • 75-80% Zahnersatz
  • freie Materialwahl
  • zukunftsstabile Absicherung
Stationäre Heilbehandlung
Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung
  • nächstgelegenes kostengünstigstes Krankenhaus
  • Arzt nach Dienstplan
  • Unterbringung: allgemeine Pflegekasse
  • Selbstbehalt: 10,- €/Tag max. 280,- €
  • freie Krankenhauswahl
  • Privatarzt
  • 1- oder 2-Bettzimmer mit eigenem Bad, TV, besserer Verpflegung und freien Besuchszeiten oder Mehrbettzimmer nach Wahl
Krankentagegeld
Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung
  • Angestellte ab 7. Woche: max. 82,25 €
  • max. 70% vom Brutto, max. Realnetto, 7 x wöchentlich, 360 Tage im Jahr
  • 72 Wochen lang, dann Aussteuerung
  • seit dem 1.7.05 wird das Tagegeld vom Arbeitnehmer allein gezahlt (0,5% des Bruttolohns)
  • Angestellte ab 7. Woche: individuelle
  • Absicherung max. 200,- €/Tag
  • max. 80 % vom Brutto
  • 7 x wöchentlich, 360 Tage im Jahr
  • unbegrenzt, keine Änderung

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