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Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben, bekommen die ersten sechs Wochen Ihrer Erkrankung noch den vollen Lohn vom Arbeitgeber gezahlt. Danach springt die Krankenkasse mit der Zahlung des Krankengeldes ein. Krankgeld darf höchstens 90% des Nettolohns betragen. Allerdings werden auf diesen Betrag noch alle Sozialabgaben fällig. Wem dieser Betrag nicht ausreicht, kann die Lücke durch eine private Krankentagegeldversicherung schließen. Diese ersetzt den Verdienstausfall in vollem Umfang. Man muss aber beachten, dass nur ein nachweislicher Verdienst erstattet wird. Somit ist eine Krankentagegeldversicherung für Personen ohne Einkommen sinnlos.

Hier können Sie zahlreiche Anbieter von Krankentagegeldversicherungen miteinander vergleichen.

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