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Warum werden Fahrzeuge von der KFZ Versicherung in Typklassen eingeteilt?

Gemeinsam mit der Regional- und Schadenfreiheitsklasse zählt die Typklasse zu den wichtigsten Größen, die Versicherer zur Ermittlung der Kfz-Versicherungsprämie heranziehen. Jedes Fahrzeug wird einer bestimmten Typklasse zugeordnet. Typklassen geben Auskunft über die Schadenshäufigkeit eines bestimmten Fahrzeugtyps. Fahrzeuge mit einer statistisch höheren Schadenswahrscheinlichkeit werden in höheren Typklassen klassifiziert und sind entsprechend teurer. Alle Typklassen werden in einem Typklassenverzeichnis zusammengeführt. Damit sind alle auf dem Markt befindlichen Fahrzeuge vom Typklassenverzeichnis erfasst. Da die Schadenshäufigkeit eines Fahrzeuges sich von Jahr zu Jahr ändert, wird das Typklassenverzeichnis jährlich angepasst. Zum 1. Oktober eines jedes Jahres erscheint das neue Typklassenverzeichnis. Das Typklassenverzeichnis umfasst im Einzelnen:

  • Hersteller
  • Typ
  • Schlüsselnummern für Hersteller und Fahrzeugtyp
  • Angaben zur Leistung (Hubraum, kW, PS)
  • Typklassen für die Kraftfahrzeughaftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung
  • Angaben über Wegfahrsperren
  • Produktionszeitraum der PKW

Jede Kfz-Sparte hat eigene Typklassen

Typklassen werden im Übrigen spartenspezifisch festgelegt. Das heißt, für die Kfz-Sparten Kfz- Haftplicht, Vollkasko und Teilkasko gibt es jeweils eigene Typklassen. Mit 25 an der Zahl gibt es die meisten Typklassen in der Vollkaskoversicherung (10-34). Die Teilkasko hat 24 (10-33) und die Kfz-Haftpflicht 16 solcher Typklassen (10-25).

Nicht zuletzt wegen der variablen Schadenshäufigkeit und den damit im Zusammenhang stehen Anpassungen des Typklassenverzeichnisses gibt es jedes Jahr mitunter erhebliche Preisschwankungen im Kfz-Versicherungsmarkt. So kann die Versicherungssumme gesenkt werden, wenn ein Fahrzeugtyp nur selten in Unfälle verwickelt ist und/oder nur geringe Schäden in der Schadensregulierung festgestellt wurden, aber auch entsprechend erhöht werden, wenn sich viele Schäden mit einem Fahrzeugtyp ereignet haben. Von diesen Preisschwankungen können sowohl Vollkasko- als auch Haftpflicht- und Teilkaskoversicherungen betroffen sein. Über eventuell veränderte Beiträge wird der Versicherte dann gegebenenfalls von seiner Versicherung in Kenntnis gesetzt.

Typklassen sind für alle Versicherungen bindend

Verantwortlich für das Typklassenverzeichnis ist der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Typklassen haben für alle Versicherungen gleichermaßen bindenden Charakter. Das heißt, sie müssen sich alle an die vorgegebenen Typklassen halten und dürfen nicht etwa eine eigene Typklassen-Statistik entwickeln.

Preissteigerungen infolge von Anpassungen der Typklassen eröffnen – entgegen der landläufigen Meinung – nicht das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Das Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung bezieht sich vielmehr auf Preissteigerungen, die durch die Preispolitik des Versicherungsunternehmens bedingt sind. Konkret dürfen Versicherungsnehmer außerordentlich kündigen, wenn die Versicherung die Prämien erhöht, ohne zugleich die Leistungen zu verbessern.

Autofahrer sollten vor dem Autokauf prüfen, in welcher Typklasse das ins Visier genommene Fahrzeug eingestuft wird. So lassen sich Rückschlüsse auf die Höhe der Kosten für die Autoversicherung ziehen. Alternativ können Verbraucher auch einfach Online-Rechner benutzen und sich die Kfz-Prämie berechnen lassen. Die jeweiligen Typklassen werden anhand der Typschlüsselnummern automatisch von den Online-Rechnern bei der Ermittlung der Kfz-Prämie erfasst.

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