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Sondertarife in der KFZ-Versicherung für Oldtimer

Die KFZ-Versicherung für Oldtimer wird nach anderen Kriterien kalkuliert als bei üblichen Fahrzeugen. In Oldtimertarifen wird berücksichtigt, dass diese Fahrzeuge als Liebhaberstücke ganz anders genutzt werden als andere Kraftfahrzeuge. Wesentliche Merkmale sind, dass die Einstufung nach dem Erhaltungszustand erfolgt und eine Vorsorgeversicherung bei Wertsteigerungen möglich ist. Der Wiederbeschaffungswert und die Wiederherstellungskosten sind versicherbar, selbst wenn diese den Zeitwert des Fahrzeuges übersteigen. Hier wird der Liebhaberwert berücksichtigt, der nach den üblichen Kriterien, die für die Wertbestimmung eines Kraftfahrzeuges herangezogen werden, unberücksichtigt bleiben würde. Sammler haben die Möglichkeit, in der KFZ-Versicherung für Oldtimer mehrere Fahrzeuge in einem Vertrag zu versichern.

Die Regeln für die Einstufung sind bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich. Im Wesentlichen gilt, dass Fahrzeuge in diese besondere Versicherung eingestuft werden, die nach ihrem Alter und dem ungewöhnlich guten Erhaltungszustand nicht mehr als handelsüblich angesehen werden können. Die Fahrzeuge müssen sich im Originalzustand befinden und nur mit Originalteilen bzw. entsprechend angepassten Teilen restauriert worden sein. Der Oldtimer darf nur privat genutzt werden und muss in einer geeigneten Garage abgestellt werden. Die jährliche Fahrleistung darf bestimmte Grenzen nicht übersteigen und auf den Halter muss noch ein anderes Fahrzeug für die gewöhnliche Nutzung zugelassen sein. Das sind die wesentlichen Voraussetzungen, damit ein Fahrzeug in der KFZ-Versicherung für Oldtimer eingestuft werden kann.

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