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Für eine laufende KFZ-Versicherung eine Kündigung aussprechen

Wer sich im Bereich KFZ-Versicherung für eine Kündigung interessiert, dürfte meist im Vorfeld ein deutlich günstigeres Angebot zur Absicherung des eigenen Fahrzeugs entdeckt haben als aktuell abgeschlossen. Und auch wenn der Wunsch sehr groß ist, die laufende KFZ-Versicherung kündigen zu können, sind hierbei einige Rahmenwerte zu beachten, die sich so alleine im KFZ-Bereich ergeben. Nahezu bei allen Versicherern erfolgen der Vertragsabschluss und die Verlängerung des KFZ-Schutzes über ein Kalenderjahr hinweg, sodass im Regelfall erst zum neuen Jahr hin die Kündigung erfolgen kann.

Ausnahmeregelungen für eine schnelle Kündigung nutzen

Jedoch ergeben sich in der Praxis zahlreiche Situationen, in denen auch vorzeitig ein aktuell gültiger Versicherungsschutz im KFZ-Bereich beendet werden kann. Zum einen ist dies unmittelbar nach einer Schadenssituation möglich, wobei neben dem Kunden auch der Versicherer selbst die Freiheit genießt, nach Begleichung des Schadens den Versicherungsvertrag auslaufen zu lassen. Auch außerordentliche Änderungen des Vertrages ermöglichen ein Sonderkündigungsrecht, sodass meist binnen einer Frist von 14 Tagen den neuen Regelungen widersprochen werden muss, was einer Kündigung des Vertrags gleichkommt. Besonders häufig tritt diese Situation im November eines jeden Kalenderjahres ein, wo die Versicherer ihre Beitragsanpassungen für das kommende Jahr ankündigen. Wer sich hier bereits ein günstigeres Angebot ausgesucht hat, darf ohne Weiteres für die laufende KFZ-Versicherung eine Kündigung aussprechen und fortan zu besseren Konditionen versichert sein.

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