GELD.de garantiert Ihnen die günstigsten Preise: Unsere Angebote bekommen Sie nirgendwo günstiger - auch nicht bei dem von Ihnen gewählten Versicherer oder anderen Vergleichsportalen.
Sollte nach dem Abschluss einer Kfz-Versicherung über GELD.de wider Erwarten ein günstigeres Angebot desselben Tarifs mit gleichlautenden Bedingungen vorliegen, erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag für die Dauer Ihres Versicherungsvertrags für maximal ein Jahr zurück. Versprochen ist versprochen.
Voraussetzungen:
Ihre Ansprüche richten Sie bitte bis spätestens 30.06.2012 an:
GELD.de GmbH, Barfußgässchen 11, 04109 Leipzig
Fügen Sie hierzu bitte den Versicherungsschein, den Nachweis über bezahlte Beiträge sowie einen Nachweis über das günstigere Angebot bei.
Ihre Versicherungsexperten von GELD.de
Unsere Kunden sparen durchschnittlich 1.368 Euro im Jahr!
*nur Haftpflicht, SF 25, Frau 46 Jahre
Jetzt abschließen! Online oder telefonisch! Hotline: 0800 - 589 22 39 (Mo - Fr: 8.30 - 22.00 Uhr Sa: 10.00 - 18.00 Uhr)

Fehlermeldung:
Wer sich im Bereich KFZ-Versicherung für eine Kündigung interessiert, dürfte meist im Vorfeld ein deutlich günstigeres Angebot zur Absicherung des eigenen Fahrzeugs entdeckt haben als aktuell abgeschlossen. Und auch wenn der Wunsch sehr groß ist, die laufende KFZ-Versicherung kündigen zu können, sind hierbei einige Rahmenwerte zu beachten, die sich so alleine im KFZ-Bereich ergeben. Nahezu bei allen Versicherern erfolgen der Vertragsabschluss und die Verlängerung des KFZ-Schutzes über ein Kalenderjahr hinweg, sodass im Regelfall erst zum neuen Jahr hin die Kündigung erfolgen kann.
Jedoch ergeben sich in der Praxis zahlreiche Situationen, in denen auch vorzeitig ein aktuell gültiger Versicherungsschutz im KFZ-Bereich beendet werden kann. Zum einen ist dies unmittelbar nach einer Schadenssituation möglich, wobei neben dem Kunden auch der Versicherer selbst die Freiheit genießt, nach Begleichung des Schadens den Versicherungsvertrag auslaufen zu lassen. Auch außerordentliche Änderungen des Vertrages ermöglichen ein Sonderkündigungsrecht, sodass meist binnen einer Frist von 14 Tagen den neuen Regelungen widersprochen werden muss, was einer Kündigung des Vertrags gleichkommt. Besonders häufig tritt diese Situation im November eines jeden Kalenderjahres ein, wo die Versicherer ihre Beitragsanpassungen für das kommende Jahr ankündigen. Wer sich hier bereits ein günstigeres Angebot ausgesucht hat, darf ohne Weiteres für die laufende KFZ-Versicherung eine Kündigung aussprechen und fortan zu besseren Konditionen versichert sein.
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