Lassen Sie erstmals einen Zweitwagen zu, gibt es folgende Möglichkeiten:
Auf den ersten Blick scheint die „Partnerregelung“ am günstigen, denn hierbei bekommt der Zweitwagen im besten Fall den Rabatt des Erstwagens angerechnet. Allerdings werden bei der Partnerregelung die sonst üblichen Nachlässe (z. B. für Garage, Fahrleistung) nicht gewährt. Daher kann diese Einstufung oftmals teuer werden als eine normale Zweitwagen-Einstufung. Außerdem muss der Erstwagen meist auch bei diesem Versicherer versichert werden und nur die Ehepartner als berechtigte Fahrer gelten, aber nicht die volljährigen Kinder.
Die normale Zweitwagen-Einstufung gibt es bereits mit SF 1 / 2 (Haftpflicht 115 %, Vollkasko 115 %) – die besondere Zweitwagen-Einstufung mit SF 3 (Haftpflicht 70 %, Vollkasko 75 %).
Eine Kfz-Versicherung ist besonders günstig für: Wenigfahrer Neuwagen (bis 2 Jahre) Wagen bis 75 PS Zweitwagen
Wenn ein Verschulden vorliegt, deckt auch eine mehr...
Zum Geltungsbereich des Vertrags gehört Europa sowie die mehr...
Der Versicherungsnehmer sowie die Insassen des versicherten Fahrzeugs sind versichert.
Bei einigen Versicherungsgesellschaften sind folgende mehr...
Sie erhalten die SF 3 wenn: Ihr Erstfahrzeug bzw. das des Partners bei einer mehr...
Sie erhalten die SF 1 / 2 wenn: ein PKW bereits auf Sie zugelassen ist mehr...
Lassen Sie erstmals einen Zweitwagen zu, gibt es folgende mehr...
Die erstmalige Einstufung des eigenen Wagens ist vereinfacht dargestellt mehr...
Personenkraftwagen (PKW) Krafträder, mehr...
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