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Welche Länder gehören zum Geltungsbereich?

Zum Geltungsbereich des Vertrags gehört Europa sowie die außereuropäischen Gebiete, die der Europäischen Gemeinschaft angehören. Allerdings gelten die meisten Leistungen (Ausnahmen: Unfallhilfe, Bergen, Abschleppen, Fahrzeugverzollung) erst ab einer Entfernung von 50 km vom Wohnort.

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