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Teilkaskoversicherung

Sie deckt Schäden ab, die durch die Beschädigung, Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs sowie seiner unter Verschluss verwahrten bzw. an ihm befestigten Teile entstanden sind. Alle prämienfreien mitversicherten Fahrzeugteile sowie alle gegen Beitragszuschlag mitversicherten Teile können Sie in den Allgemeinen Bestimmungen für die Kraftfahrzeugversicherung nachlesen. Der Schaden muss entweder durch Diebstahl, Brand, Elementarschäden (unmittelbares Einwirken von Hagel, Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung), Wildschäden (Fahrzeug muss sich hierbei in Bewegung befunden haben) oder Glasbruch verursacht worden sein. Ebenfalls mit eingeschlossen bei dieser Versicherung sind durch Kurzschluss entstandene Schäden an der Verkabelung. Es findet kein Schadenfreiheitsrabatt Anwendung. Die Deckungsvarianten variieren in Höhe der Selbstbeteiligung. Teilkaskoversicherungen werden mit einer Selbstbeteiligung von: 150 €, 300 €, 500 € bzw. keiner angeboten.

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