Einige hundert Euro im Jahr könnten viele Autofahrer bei ihrer Kfz-Versicherung sparen. Zum Jahresende können die Policen gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben sollte bis zum 30. November bei der jeweiligen Gesellschaft eingegangen sein. Allerdings sollte dies erst geschehen, wenn ein verbindliches Alternativangebot vorliegt. Nach dem Stichtag kann nur noch bei einer Prämienerhöhung, nach einem Schadensfall oder bei einem Fahrzeugwechsel gekündigt werden.
Bei der Fülle an angebotenen Tarifen und Rabatten fällt ein Vergleich schwer. Trotzdem sollte man sich die Zeit nehmen und gründlich informieren. Denn alle Versicherer gewähren zwar Nachlässe für langes unfallfreies Fahren, doch sind die Bedingungen unterschiedlich. Manche geben Rabatte für Zweitwagen, andere für Frauen, Familienväter, Bankangestellte oder Beamte. Einige zeigen sich kulant, wenn schon die Eltern oder Ehepartner bei der Gesellschaft versichert sind.
Führerscheinneulinge müssen für die Haftpflicht häufig bis zu 230 Prozent des Basissatzes berappen. Darum lohnt es sich gerade für sie, Tarife zu vergleichen. Die Unterschiede können bis zu mehreren tausend Euro im Jahr betragen. Wer bereits einen Motorradführerschein hat, kann auf Rabatt hoffen. Aber am billigsten wird es für Fahranfänger, wenn die Eltern den Wagen versichern.
Wird ein Rabatt angeboten, heißt das nicht immer, dass der Tarif günstiger ist als beim Wettbewerber. Denn einige Unternehmen unterbieten mit ihren normalen Tarifen die Rabattangebote teurer Gesellschaften. Außerdem sind Nachlässe häufig mit Bedingungen verbunden: So darf etwa der Wagen nur vom Halter gefahren oder die Kilometerleistung nicht überschritten werden.
Wichtig: Der Preis allein macht es nicht - Kunden sollten gut überlegen, welche Risiken sie abdecken wollen. So schließt ein erweiterter Wildschaden Schäden durch Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen oder Vögel ein. Wird ein Neuwagen gestohlen oder kommt es zum Totalschaden, erhält der Kunde bei der Neuwertentschädigung den Originalpreis des Wagens.
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