Der Herbst geht in die heiße Phase. Bis zum 30. November haben Sie noch Zeit, ihre Kfz-Versicherung zu überprüfen, gegebenenfalls zu wechseln und somit einige Hundert Euro im Jahr zu sparen. Machen Sie jetzt den kostenlosen Anbietercheck! Wählen Sie aus über 60 Versicherern den für Sie besten Tarif und wechseln Sie bequem online!
Der Countdown ist eingeläutet: Derzeit befinden sich die Autoversicherer im starken Wettbewerb um Neukunden. Profitieren auch Sie davon! Der Wechsel einer Kfz-Versicherung bietet nämlich ungeahnte finanzielle Möglichkeiten. Denn die Höhe der Ausgaben für ein Kraftfahrzeug hängt nicht nur vom Fahrzeugtyp oder den Benzinkosten ab. Auch mit der Wahl der Kfz-Versicherung können die Kosten beeinflusst werden. Die Branche liefert sich derzeit einen erbitterten Preiskampf. Darum können Autobesitzer bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung mehrere hundert Euro sparen. Wer wechseln will, muss seine alte Versicherung kündigen. Der 30. November ist dafür der Stichtag.
Ein Wechsel lohnt sich. Beim Umstieg vom teuersten zum billigsten Anbieter können bis zu 65 Prozent der Beiträge gespart werden. Allerdings heißt es vorher, genau zu vergleichen. Neben dem Preis sind auch die Leistungsmerkmale ein wichtiges Kriterium. Während über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung Fremdschäden versichert sind, müssen Sie bei Teil- oder Vollkasko bei jeder Versicherungsgesellschaft mit anderen Inhalten rechnen. In der Teilkaskoversicherung sind beispielsweise Wildschäden abgedeckt. Doch einige Versicherer zahlen nur für Unfälle mit Haarwild, also Hirsch und Reh, Wildschwein und Fuchs. Pferde oder Kühe zählen nicht dazu. Nur wenn eine erweiterte Wildschadenklausel vertraglich festgelegt ist, sind auch Unfälle mit Haus- und Nutztieren abgesichert. Allerdings haben einige Assekuranzen bereits ihre Listen der versicherten Tiere erweitert.
Unterschiede im Leistungsumfang zeigen sich auch bei der Vollkasko. Selbst bei so gängigen Leistungen wie dem Rabattretter empfiehlt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen. Einige Versicherer verzichten bei einem Kaskoschaden auf den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, andere dagegen nicht. Keine Versicherung der Welt zahlt jedoch bei Unfällen nach riskanten Überholmanövern und nach Alkohol- oder Drogenkonsum.
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Geld.de Tipp: Typklassen berücksichtigen
Beim Vergleich der Anbieter gilt es, die neuen Typklassen zu berücksichtigen, welche ab 1.Januar 2009 gelten. Dadurch kommt es zu Umstufungen bestehender Policen und teilweise auch zu Veränderungen bei den Prämien. Die neuen Typklassen finden Sie im Internet unter www.typklasse.de.
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