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Kfz-Haftpflichtversicherung

Sie ist vom Gesetzgeber für jeden Autofahrer bzw. –halter zwingend vorgeschrieben, damit ein geschädigtes Verkehrsopfer seine berechtigten Ansprüche durchsetzen kann und der Schädiger auch finanziell in der Lage ist, die oft hohen Schadenssummen zu bezahlen. Eine Haftpflichtversicherung deckt das Risiko für Personen-, Vermögens- und Sachschäden ab, die durch den Gebrauch des jeweiligen Fahrzeuges entstehen können. Sie dürfen weder ein Fahrzeug zulassen noch fahren, wenn Sie keine Haftpflichtversicherung haben. Wenn Sie ein Auto beim Straßenverkehrsamt zulassen möchten, müssen Sie eine Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) vorlegen.

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