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Ersteinstufung ins Schadenfreiheitsrabattsystem

Sollten Sie Ihren Führerschein noch nicht mindestens drei Jahre besitzen, werden Sie automatisch in der Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft (aktuell meist 230 %). Je nach Versicherer bzw. Tarifjahr kann der Prozentsatz variieren, wobei die Schadenfreiheitsklasse immer identisch ist.

Besitzen Sie bereits länger als drei Jahre einen Führerschein, werden Sie in die Schadenfreiheitsklasse 1 / 2 eingestuft (aktuell meist 140 %). Dabei angerechnet werden allerdings nur Führerscheine aus den EU-Mitgliedstaaten. Alle Besitzer einer Fahrererlaubnis, die nicht in einem EU-Staat erworben wurde, werden ebenfalls in der Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Viele Versicherungsgesellschaften bieten jungen Fahrern auch ohne 3-jährigen Besitz eines Führerscheins die Möglichkeit sofort in die Schadenfreiheitsklasse 1 / 2 (140 %) einzusteigen, sofern deren Eltern bei diesem Versicherer ein Fahrzeug versichert haben, das mit mindestens einer Schadenfreiheitsklasse von 1 / 2 eingestuft ist.

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