Wer im Haushaltsbudget an der Ausgabenschraube drehen will, für den ist der 30. November ein wichtiger Termin: Bis dahin läuft die reguläre Kündigungsfrist, um aus Fahrzeug-Versicherungen auszusteigen. Durch einen Wechsel von der teuersten zur günstigsten Versicherung lassen sich beim Familienauto mehr als 400 Euro sparen. Allerdings: Wer mit Blick auf eine günstige Prämie auf großzügige Rabatt-Angebote des Versicherers abfahren will, sollte genau checken, ob die damit verbundenen Auflagen auch eingehalten werden können. Um eine individuell günstige Auto- und Motorradversicherung anzusteuern, gibt es Wegweiser die folgenden Tipps:
Wechsel der Kfz-Haftpflicht Die Kfz-Haftpflicht ist für alle Pkw und Motorräder ein Muss – ohne diese Pflichtversicherung darf kein Gefährt auf der Straße bewegt werden. Deshalb sind Versicherer auch verpflichtet, jeden Kunden aufzunehmen – ein Wechsel ist somit problemlos möglich. Da Schäden bei Autounfällen nicht selten in die Millionenhöhe gehen, sollte eine hohe Deckungssumme – möglichst mit 100 Millionen Euro – abgeschlossen werden.
Wechsel der Kasko-Versicherung
Voll- oder Teilkasko-Versicherungen können freiwillig abgeschlossen werden, um Schäden am eigenen Fahrzeug, zum Beispiel bei Brand oder Diebstahl, zu versichern. Die Vollkaskoversicherung übernimmt darüber hinaus auch selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug sowie Schäden, die durch mut- oder böswillige Zerstörungen des Fahrzeugs durch Fremde entstehen. Wichtig: Bei den Kasko-Versicherungen kann sich die Assekuranz weigern, Kunden mit hohen Risiken aufzunehmen. Wer zum Beispiel einen teuren Porsche fährt, sollte sich vor dem Wechsel erkundigen, ob die zukünftige Gesellschaft auch für dieses Fahrzeug Kaskoschutz gewährt.
Rückstufung im Schadensfall
Beim Tarif-Check ist nicht nur die Beitragshöhe pro Versicherungsjahr wichtig, sondern auch die Frage, wie im Schadensfall rückgestuft wird. So kann nach einer Rückstufung der Beitrag bei einem scheinbar günstigen Anbieter plötzlich deutlich höher liegen als bei der vermeintlich teureren Variante.
Kündigung
Die reguläre Kündigungsfrist bei Fahrzeug-Versicherungen ist der 30. November. Außerdem kann die Versicherung jederzeit gekündigt werden, sobald der Versicherer den Beitrag erhöht – also auch dann, wenn die Gesellschaft die Beitragserhöhung erst nach dem 30. November mitteilt. Eine Kündigung ist dann innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung möglich. Auch nach einer Neuzulassung oder im Schadensfall kann der Versicherung der Rücken gekehrt werden.
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