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Die grüne Karte

Die Internationale Versicherungskarte (IVK), auch grüne Karte genannt, ist der Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung im Ausland. Auf ihr sind ebenfalls die gesetzlichen Mindestversicherungssummen aufgeführt, die in dem jeweiligen Land vorgeschrieben sind. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen belaufen sich in Deutschland z. B. auf derzeit 2,5 Millionen Euro pro Schadenfall für Personenschäden, auf 500.000 € für Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden.

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