Eine Kapitallebensversicherung dient in erster Linie der Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten. Der Hauptverdiener einer Familie kann dadurch zum Beispiel sicherstellen, dass die Familie auch nach dem Tod noch gut versorgt ist. Diese Versicherung zahlt jedoch nicht nur bei dem Tod des Versicherten das angesparte Kapital an die Hinterbliebenen aus, sondern diese Versicherung dient auch der Vermögensbildung. Deshalb ist eine Kapitallebensversicherung als private Vorsorge eine sinnvolle Ergänzung zu der gesetzlichen Rentenversicherung. Aus diesen Gründen spricht man im Rahmen dieser Versicherung auch von der Todesfallversicherung in Kombination mit der Erlebensfallversicherung.
Die Kapitallebensversicherung kann aufgrund der festen Laufzeiten als eine besonders sichere Kapitalanlage genutzt werden. Während der gesamten Laufzeit gibt es für den Versicherten zwar einige Möglichkeiten, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, jedoch ist dies mit hohen Kosten und Verlusten für den Versicherten verbunden. Insbesondere in den ersten Laufzeitjahren muss der Versicherte bei Kündigung oftmals hohe Verluste hinnehmen. Dies liegt daran, dass der Versicherte in den ersten Jahren mit den Versicherungsprämien die Abschlusskosten zahlen muss. Bei vertragsgemäßer Erfüllung der Einzahlungen kann der Versicherte jedoch mit der gewünschten Rendite durch die Kapitallebensversicherung rechnen.
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