Der Kapitallebensversicherung Rückkaufwert ist der für eine vorzeitige Vertragskündigung vom Versicherer ausgezahlte Betrag. Er enthält im Wesentlichen das angesparte Guthaben zum Termin der Kündigung. Von diesem Guthaben werden während der Vertragsdauer alle Kosten für Abschlussprovision, Risikoabsicherung und Verwaltung abgezogen. Besonders die Provisionen der Versicherungsvermittler belasten lange Zeit ein Guthabenkonto. Die Vermittler streichen bis zu 3,5 % der Versicherungssumme als Provision ein. Bei einer 100.000 Euro Lebensversicherung erhält der Vermittler 3.500 Euro und die muss der Kunde mit seinen Beiträgen bezahlen. Um bei einer Kapitallebensversicherung einen Rückkaufwert zu erzielen, der in etwa den eingezahlten Beiträgen entspricht, müssen daher zunächst fünf bis acht Jahre Beiträge geleistet werden.
Um bei einer Kündigung einer Kapitallebensversicherung einen Rückkaufwert zu erhalten, müssen über mehrere Jahre Prämien gezahlt worden sein. Mehrfach haben sich die Gerichte mit der kundenunfreundlichen Geschäftspraxis der Lebensversicherer auseinandersetzen müssen, da den Kunden nur ein geringer Rückkaufwert ausgezahlt wurde. Die Versicherer sind daher vom Gesetzgeber angehalten, bei Kündigung den Rückkaufwert nicht durch den Abzug aller möglichen Kosten zu vermindern. Damit sind vor allem die Abschlussprovisionen der Vermittler gemeint, die nur noch anteilig auf die eingezahlten Beiträge angerechnet werden dürfen. Die bisherige Praxis, dass in den ersten ein bis drei Jahren fast kein Guthaben der Lebensversicherung ausgewiesen wurde, haben die Gerichte als unzulässige Verluste für den Versicherungsnehmer verboten.
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